Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Anerkennung der Bedingungen

Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung und Warenannahme als anerkannt gelten. Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese Verkaufs und Lieferungsbedingungen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall abbedungen sind. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen.

2 . Angebot und Abschluss

Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit, bis zu unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betriebe oder in dem des Vorlieferanten. Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Dienstleistungen

Werden Serviceleistungen an vorhandenen Anlagen und Geräten durchgeführt, so schulden wir lediglich die Durchführung der Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg oder eine festgelegten Funktionalität ist nur geschuldet, wenn dies im Auftrag oder der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt wurde, wobei der geschuldete Erfolg in geeigneter Weise zu definieren ist.

5. Versand

Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt auf seinen eigenen Wunsch und zu seinen Lasten. Die Zustellung mit werkseigenem Fahrzeug stellt einen zusätzlichen Kundendienst dar. Eine verbindliche Verpflichtung erwächst daraus nicht. Bei dem Versand durch Post, Paketdienst oder Bahn gehen die Kosten in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

6. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro. Bei abweichenden Vereinbarungen haben Zahlungen effektiv in der Währung zu erfolgen, in welcher der Kaufpreis vereinbart ist mit der Maßgabe, dass bei Kursänderungen das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erhalten bleibt.

Bei Abrufaufträgen bleiben nachträgliche Preiserhöhungen vorbehalten, insbesondere auch bei Abschlüssen, wenn die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wurde.

7. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mangelrügen 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung bei Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben.

Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen zu entrichten. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung oder Dienstleistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Wir können für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks. Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Käufers.

Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein ohne dass es einer Mahnung bedarf.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an unseren Lieferungen geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. Einlösung aller Wechsel aus der Geschäftsverbindung auf den Käufer über, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z. Zt. der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachstehendem Absatz auf uns über geht. Zu andern Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware in das Grundstuck eines Dritten oder sonst wie eingebaut, so tritt der Käufer den jeweils erstrangigen Teil seiner Werklohnforderung oder seiner Forderung aus sonstigen Rechtssprüchen in Höhe des Rechnungswertes des Verkäufers für die Vorbehaltsware an diesen am voraus ab.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekannt zugeben:

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer die Liefergegenstände gegen Feuer- und Wasserschäden zum vollen Wert zu versichern. Soweit im Ausland die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft ist, ist der Käufer verpflichtet, für deren Erfüllung Sorge zu tragen.

9. Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers

Werden uns nach Vertragsabschluss über die Kreditwürdigkeit des Bestellers ungünstige Umstände bekannt oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, haben wir das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Vorauskasse zu verlangen.

10. Rückgaben

Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.

11. Mängelrügen

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden.

Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserungen, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatzansprüche jedweder Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

12. Datensicherheit

Für die Sicherung von Daten ist der Kunde verantwortlich. Erteilt der Kunde den Auftrag zur Datensicherung ist der Kunde stets dafür verantwortlich, den Umfang der erforderlichen Datensicherung festzulegen und zu beschreiben. Auf Verlangen muss diese Beschreibung schriftlich erfolgen. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Datensicherung verpflichtet. Auf Verlangen unserer Mitarbeiter sind auch Datenvergleiche in der Software des Kunden zur Sicherstellung der korrekten Datensicherung durchzuführen.

13. Haftung

Für von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

14. Schutzrechte

Für von uns hergestellte Entwürfe, Zeichnungen und Modelle, beanspruchen wir in jedem Fall das Recht der Alleinherstellung. Ihre Ausführung und Nachahmung durch Dritte bedarf unserer besonderen Genehmigung. Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen gilt für beide Teile Dortmund als vereinbart. Wir sind auch berechtigt, unsere Ansprüche bei anderen Gerichten geltend zu machen. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

16. Verbindlichkeit des Vertrages

Sind aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam, unverbindlich oder durch andere schriftliche Vereinbarungen unsererseits ersetzt so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Bei späteren Bestellungen genügt unser Hinweis auf diese Bedingungen, um sie für die spätere Bestellung allein maßgebend zu machen.

Dortmund im Januar 2002